Zum Hauptinhalt springen

Aufgaben des
Seerettungsdienst Horgen

Der Seerettungsdienst

  • überwacht die Seen bei Sturmwarnung und bei Seegfrörni;
  • leistet in Seenot geratenen Personen sowie bei Unfällen jeder Art Hilfe;
  • alarmiert die Polizei, wenn Personen ertrunken sind, ergreift erste Massnahmen zu deren Bergung und unterstützt die Polizei bei Suchaktionen.

Zusätzliche Aufgaben (§24 der Interkantonalen Vereinbarung)

  • Dem Seerettungsdienst können zusätzlich übertragen werden:
  • die Unterstützung der Polizei bei der Überwachung des Schiffsverkehrs in der Uferzone sowie der Gewässerschutz-Vorschriften;
  • die Bergung von Sachen, namentlich von Schiffen und deren Ausrüstung.

Zusammengefasst kann gesagt werden:

  • alles was auf dem See anfällt, so u.a. auch:
  • Tierrettungen und Bergung von toten Tieren
  • Hilfeleistung an Boote aller Art und deren Insassen bei Havarien, Pannen, etc.
  • Überwachung des Sees bei aussergewöhnlichen Wetterlagen
  • präventive Patrouillenfahrten auf dem Zürichsee
  • Aufräumarbeiten nach Sturm
  • Bereitschaftsdienste bei Anlässen (Seetraversierungen, Regatten, Seenachtsfeste)
  • Unterstützung der kantonalen Seepolizei bei Suchaktionen
  • Unterstützung der Feuerwehr bei Gewässerverschmutzung (Öl- und Chemiewehr)

SRD Horgen

Weitere Informationen entdecken